Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung für eine veranstaltung bei der Firma Natur & Freizeit ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Übersendung an die Firma Natur & Freizeit zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, der Anmelder ist für alle angemeldeten Personen haftbar und steht für deren Verpflichtungen ebenfalls ein.
2. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen umfassen ausschließlich die Veranstaltungsbeschreibungen der Fa. Natur & Freizeit, sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Bezahlung
Nach Übersendung der Anmeldung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Teilnahmepreis angerechnet, die Höhe ist auf dem Anmeldeformular ausgewiesen, mindestens jedoch 20,-- €. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Eine Buchung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmepreises unmittelbar nach Erhalt und Übersendung der Anmeldeunterlagen.
4. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen durch die Firma Natur & Freizeit, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von Natur & Freizeit nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. Natur & Freizeit hat dem Kunden Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma Natur & Freizeit. Es werden nur schriftlich Rücktrittserklärungen akzeptiert. Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die Firma Natur & Freizeit eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird nach folgender Tabelle vom Kunden eingefordert bzw. einbehalten:
Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten;
Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises;
Bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises;
Bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Gesamtpreises;
Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises.
5.2 Ersatzpersonen
Ersatzpersonen anstatt einens gemeldeten Teilnehmers können bis zum Veranstaltungsbeginn eingesetzt werden, dieser tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die Firma Natur & Freizeit können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten sind zu erstatten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung) nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Firma Natur & Freizeit den Anspruch auf den Gesamtpreis vor. Für einzelne ausgefallene Leistungen kann die Firma Natur & Freizeit eine Erstattung gewähren.
7 Kündigung
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Teilnahmevertrag kündigen:
7.1. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2. Wir kündigen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterrreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung (Prospekt/Katalog) für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück.
7.3. Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung , eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten wir pauschal Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.
9. Haftung der Firma Natur & Freizeit
9.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Outdoor und Natur, können mit besonderen Risiken verbunden sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 Die Firma Natur & Freizeit beschränken ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Gesamtpreis.
9.3 Die Firma Natur & Freizeit als auch deren Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Körperschäden.
10. Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme, Mitwirkungspflicht
10.1 Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen hiergegen ist die Firma Natur & Freizeit berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist nach 7.1 zu kündigen.
10.2 Vor der Veranstaltung muss der Trainer der Firma Natur & Freizeit über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Phobien (Höhenangst, Spinnen) oder Depressionen) informiert werden. In diesen Fällen sollte die Teilnahme unbedingt mit Ihrem Hausarzt abgesprochen sein. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Firma Natur & Freizeit berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Für diese Fälle gilt Nr. 8 dieser allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.
10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern der Firma Natur & Freizeit zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Erlebnis- und Firmenveranstaltungen, Trainings und Lernprojekte im Outdoorbereich.
Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Ihre Trainer und Guides besitzen jedoch alle eine gründliche Ausbildung und vor allem viel Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und versprechen Ihnen neben Lernerfolg und Erlebnis größtmögliche Sicherheit. Ihre Trainer und Guides sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen. Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder Weiterbildung bei der Firma Natur & Freizeit und seinen Partnern auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter ist im Besitz einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für den Bereich Outdoor und Freizeitsport. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist.
Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
12. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Idar-Oberstein
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